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Puderbach_aktuell-300

 

 

 

 

 

 

Aktivitäten in der Ortsgemeinde: siehe “Freizeit/Veranstaltungen”lesen

 

Ruhezeiten beim Betrieb von Rasenmähern und anderen Gartengeräten

  Der Betrieb von Rasenmähern ist in Gebieten, die dem Wohnen dienen, an Werktagen in der
  Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr und von 20:00 bis 07:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen
  ganztägig nicht zulässig. Freischneider, Grastrimmer, Graskanntenscheider, Laubbläser und
  Laubsammler dürfen darüber hinaus an Werktagen auch in der Zeit von 07:00 bis 09:00
  Uhr nicht betrieben werden (§8 Landes-Immissionsschutzgesetz Rheinland-Pfalz).
  Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.

 

 

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